Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Übersicht Bau Genehmigungen der jeweiligen Bundesländer:

Für die Frage ob für Ihr geplantes Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist zunächst einmal entscheidend in welchem deutschen Bundesland das Gartenhaus errichtet wird. Die übergeordneten Bauvorschriften in Bezug auf Gartenhäuser findet man in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer.  (einfach auf das jeweilige Bundesland in der 1. Spalte klicken, um dem Link zur Original Landesbauordnung zu folgen -  in der zweiten/dritten Spalte sind Modelle verlinkt, die den Anforderungen entsprechen)

Die Voraussetzungen für ein Gartenhaus ohne Genehmigung in Baden-Württemberg sind etwas weiter unten näher erläutert.

Stand (Juli 2025). Alle Angaben ohne Gewähr.

Bundesland

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Baden-Württemberg 

40 m³

20 m³

Bayern

75 m³

Nur mit Genehmigung

Berlin

10 m²

Nur mit Genehmigung

Brandenburg

75 m³

Nur mit Genehmigung

Bremen

12 m²

Nur mit Genehmigung

Hamburg

30 m³

Nur mit Genehmigung

Hessen

30 m³

Nur mit Genehmigung

Mecklenburg-Vorpommern

10 m²

Nur mit Genehmigung

Niedersachsen

40 m³

20 m³

Nordrhein-Westfalen

75 m³

Nur mit Genehmigung

Rheinland-Pfalz

50 m³

10 m³

Saarland

75 m³

Nur mit Genehmigung

Sachsen

75 m³

Nur mit Genehmigung

Sachsen-Anhalt

10 m²

Nur mit Genehmigung

Schleswig-Holstein

30 m³

10 m³

Thüringen

10 m²

Nur mit Genehmigung

m³=Brutto Raum Inhalt

Bruttorauminhalt (BRI) nach DIN 277 – einfach erklärt:

Der Bruttorauminhalt ist der gesamte Platz, den ein Gebäude von außen einnimmt.
Dazu zählt alles, was von den Außenwänden, dem Dach und dem Boden umschlossen wird – also das komplette Volumen des Gebäudes.

Was gehört dazu?

  • Dachvorsprünge oder Dächer, die durch Stützen oder Wände abgestützt sind und somit umbauten Raum bilden, werden mitgerechnet.

Was gehört nicht dazu?

  • Offene Balkone oder frei auskragende Dachüberstände

Ob für ein Geräte- oder Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem von folgenden Punkten ab:

  • Wo soll das Gartenhaus errichtet werden?
  • Wie groß ist das Gartenhaus?
  • Wie wird das Gartenhaus eingerichtet bzw. zu welchen Zwecken wird es genutzt?

Gartenhaus ohne Genehmigung Baden-Württemberg / Bayern

In Baden-Württemberg sind nach Landesbauordnung Gartenhäuser bis 40 m³ umbautem Raum im Innenbereich (= erschlossenes Baugebiet) auch ohne Baugenehmigung zulässig. Im Außenbereich sind nur 20 m³ umbauter Raum zugelassen. Frei tragende Dachvorsprünge werden beim umbauten Raum nicht berücksichtigt. Dachvorsprünge oder Dächer, die durch Stützen oder Wände abgestützt sind und somit umbauten Raum bilden, werden mitgerechnet. Aber Vorsicht: bei der Berechnung des umbauten Raumes werden Dachvorsprünge über 50 cm (teilweise auch 30 cm) in vollem Umfang eingerechnet.

In Bayern sind im Innenbereich stolze 75 m³ umbauter Raum zugelassen, im Außenbereich ist dort für Gartenhäuser, unabhängig von Ihrer Größe, nach Landesbauordnung grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Einzelne Landesbauordnungen finden Sie in der linken Spalte der Tabelle (einfach auf das jeweilige Bundesland klicken)

Baugenehmigung_fuer_ein_Gartenhaus_in_Baden_Wuerttemberg
Baugenehmigung_fuer_ein_Gartenhaus_in_Baden_Wuerttemberg
Gartenhaus-M-23-519
Gartenhaus-M-23-519

Leider gibt es über die LBO’s hinaus zahlreiche weitere Bestimmungen, welche beim Bau eines Gartenhauses zu berücksichtigen sind und zu deutlichen Einschränkungen führen können. So gibt es Bestimmungen in Städten und Gemeinden, sowie Bebauungspläne für einzelne Baugebiete, die den Bau von Gartenhäusern einschränken oder gar verbieten. Weiter wird bei der Errichtung von Gartenhäusern häufig auf die Einhaltung der Baulinien bzw. des Baufensters innerhalb eines Grundstücks bestanden.

Was die Grenzabstände bzw. direkte Grenzbebauung eines Gartenhauses betrifft gelten in aller Regel die Vorschriften für untergeordnete Gebäude. Darüber hinaus gibt es Sondervorschriften in reinen Gartenhaus- oder Wochenendgebieten die ebenfalls eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich machen können.

Die Bauart des Fundaments für Gartenhäuser wird in Bezug auf eine Genehmigungspflicht bzw. Baugenehmigung in den einzelnen Regionen Deutschlands ebenfalls sehr unterschiedlich bewertet. Schließlich gibt es Landesbauordnungen, die den genehmigungsfreien Aufbau eines Gartenhauses vom Verwendungszweck abhängig machen, beispielsweise die Nutzung als Hobbyraum oder Einrichtungen zum gelegentlichen Übernachten untersagen.

Wir könnten unsere Auflistung über Sonderregelungen und örtliche Bestimmungen noch seitenweise fortsetzen, möchten aber mit einer goldenen Regel schließen, die in allen Fällen gilt: Reden Sie mit Ihren Nachbarn bevor Sie ein Gartenhaus errichten.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit ein Gartenhaus bzw. beliebiges Blockhaus mit Baugenehmigung zu errichten. In diesem Fall kann Größe und Verwendungszweck vom Bauherrn im Rahmen der gültigen Vorschriften vorgegeben werden. Wenn für Sie unklar ist ob an Ihrem Standort die Errichtung des gewünschten Gartenhauses auch ohne Baugenehmigung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen bei Ihrer örtlichen Baubehörde nachzufragen. Dort liegen in jedem Falle Informationen über gültige Bebauungspläne bzw. regionale Einschränkungen vor.

Gartenhaus-M-07-117
Gartenhaus-M-07-117

Wie hole ich eine Baugenehmigung vom Amt ein?

Eine Baugenehmigung wird bei der für Ihren Grundbesitz zuständigen Baubehörde beantragt. Dort wird der Antrag auf Baugenehmigung durch einen Sachbearbeiter geprüft. Im Zweifelsfall ist eine Besichtigung vor Ort vonnöten, um den Antrag zu bewilligen oder Nachbesserungen einzufordern. Bemühen Sie sich stets darum, dass alle im Antrag gemachten Angaben mit der Realität am Bauplatz übereinstimmen. Fehler können zum Entzug der Baugenehmigung führen, jedoch auch größere, beispielsweise versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Sie können Schwierigkeiten vermeiden, wenn Sie Ihr Gartenhaus von Beginn an entsprechend der örtlichen Bestimmungen planen. Auskunft über die entsprechenden Vorgaben erteilt Ihnen Ihre örtliche Baubehörde.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient nur Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden.