Brauche ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?
Ob für ein Geräte- oder Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem von folgenden Punkten ab:
- Wo soll das Gartenhaus errichtet werden?
- Wie groß ist das Gartenhaus?
- Wie wird das Gartenhaus eingerichtet bzw. zu welchen Zwecken wird es genutzt?
Für die Frage ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist zunächst einmal entscheidend in welchem deutschen Bundesland das Gartenhaus errichtet wird. Die übergeordneten Bauvorschriften in Bezug auf Gartenhäuser findet man in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer.
In Baden-Württemberg sind nach Landesbauordnung Gartenhäuser bis 40 m³ umbautem Raum im Innenbereich (= erschlossenes Baugebiet) auch ohne Baugenehmigung zulässig. Im Außenbereich sind nur 20 m³ umbauter Raum zugelassen. Aber Vorsicht: bei der Berechnung des umbauten Raumes werden Dachvorsprünge über 50 cm (teilweise auch 30 cm) in vollem Umfang eingerechnet.
In Bayern sind im Innenbereich stolze 75 m³ umbauter Raum zugelassen, im Außenbereich ist dort für Gartenhäuser, unabhängig von Ihrer Größe, nach Landesbauordnung grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Einzelne Landesbauordnungen finden Sie z. B. unter www.fragdenarchitekt.de im Downloadbereich
Leider gibt es über die LBO’s hinaus zahlreiche weitere Bestimmungen, welche beim Bau eines Gartenhauses zu berücksichtigen sind und zu deutlichen Einschränkungen führen können. So gibt es Bestimmungen in Städten und Gemeinden, sowie Bebauungspläne für einzelne Baugebiete, die den Bau von Gartenhäusern einschränken oder gar verbieten. Weiter wird bei der Errichtung von Gartenhäusern häufig auf die Einhaltung der Baulinien bzw. des Baufensters innerhalb eines Grundstücks bestanden.
Was die Grenzabstände bzw. direkte Grenzbebauung eines Gartenhauses betrifft gelten in aller Regel die Vorschriften für untergeordnete Gebäude. Darüber hinaus gibt es Sondervorschriften in reinen Gartenhaus- oder Wochenendgebieten die ebenfalls eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich machen können.
Die Bauart des Fundaments für Gartenhäuser wird in Bezug auf eine Genehmigungspflicht bzw. Baugenehmigung in den einzelnen Regionen Deutschlands ebenfalls sehr unterschiedlich bewertet. Schließlich gibt es Landesbauordnungen die den genehmigungsfreien Aufbau eines Gartenhauses vom Verwendungszweck abhängig machen, beispielsweise die Nutzung als Hobbyraum oder Einrichtungen zum gelegentlichen Übernachten untersagen.
Wir könnten unsere Auflistung über Sonderregelungen und örtliche Bestimmungen noch seitenweise fortsetzen, möchten aber mit einer goldenen Regel schließen, die in allen Fällen gilt: Reden Sie mit Ihren Nachbarn bevor Sie ein Gartenhaus errichten.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit ein Gartenhaus bzw. beliebiges Blockhaus mit Baugenehmigung zu errichten. In diesem Fall kann Größe und Verwendungszweck vom Bauherrn im Rahmen der gültigen Vorschriften vorgegeben werden. Wenn für Sie unklar ist ob an Ihrem Standort die Errichtung des gewünschten Gartenhauses auch ohne Baugenehmigung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen bei Ihrer örtlichen Baubehörde nachzufragen. Dort liegen in jedem Falle Informationen über gültige Bebauungspläne bzw. regionale Einschränkungen vor.
Wie hole ich eine Baugenehmigung vom Amt ein?
Eine Baugenehmigung wird bei der für Ihren Grundbesitz zuständigen Baubehörde beantragt. Dort wird der Antrag auf Baugenehmigung durch einen Sachbearbeiter geprüft. Im Zweifelsfall ist eine Besichtigung vor Ort vonnöten, um den Antrag zu bewilligen oder Nachbesserungen einzufordern. Bemühen Sie sich stets darum, dass alle im Antrag gemachten Angaben mit der Realität am Bauplatz übereinstimmen. Fehler können zum Entzug der Baugenehmigung führen, jedoch auch größere, beispielsweise versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Sie können Schwierigkeiten vermeiden, wenn Sie Ihr Gartenhaus von Beginn an entsprechend der örtlichen Bestimmungen planen. Auskunft über die entsprechenden Vorgaben erteilt Ihnen Ihre örtliche Baubehörde.